AGB & 
Softwarelizenzvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nach diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Jede Abweichung muss, um gültig zu sein, im Voraus ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 15 Werktagen zu zahlen, es sei denn, auf der Rechnung oder dem Auftrag ist ein anderes Zahlungsziel angegeben. Im Falle der Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum, behält ALLMEDIA.AI sich das Recht vor, eine pauschale Zinszahlung in Höhe von 10 % der Restschuld zu verlangen. ALLMEDIA.AI ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Erbringung von Dienstleistungen ohne vorherige Mahnung einzustellen.
  2. Wenn eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch aussteht, behält ALLMEDIA.AI sich das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Alle Gerichtskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. In einigen Ländern wird in Übereinstimmung mit der dortigen Gesetzgebung ein Quellensteuerabzug auf den Rechnungsbetrag vorgenommen. Die Quellensteuer wird vom Kunden an die Steuerbehörden abgeführt. Unter keinen Umständen darf ALLMEDIA.AI an den Kosten im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften eines Landes beteiligt werden. Der Betrag der Rechnung ist daher fällig für ALLMEDIA.AI in ihrer Gesamtheit und umfasst keine Kosten, die sich auf die Rechtsvorschriften des Landes beziehen, in dem der Kunde ansässig ist.
  4. ALLMEDIA.AI verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, um die Leistungen rechtzeitig und gemäß den vereinbarten Fristen zu erbringen. Jedoch besteht keine Verpflichtung zur Erzielung von Ergebnissen. ALLMEDIA.AI kann unter keinen Umständen vom Kunden verpflichtet werden, im Rahmen einer Schadensersatzklage eines Endverbrauchers gegen den Kunden als Dritter aufzutreten.
  5. Um zulässig zu sein, ALLMEDIA.AI muss innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen durch ein Einschreiben an den Firmensitz von jeder Reklamation in Kenntnis gesetzt werden.
  6. Alle unsere vertraglichen Beziehungen werden ausschließlich geregelt durch Österreich das Gesetz.

Software-Lizenzvertrag

abgeschlossen zwischen

Allmedia.ai, einem Unternehmen von
​Andreas Schwantner
​Tabakfabrik P14
​Peter-Behrens-Platz 10
​4020 Linz
​UID: ATU 57446749

und dem Kunden,
nachfolgend „Lizenznehmer“

  1. Präambel

Allmedia.ai bietet dem Lizenznehmer eine Softwarelösung zur effizienten und professionellen Veröffentlichung von Inhalten in digitalen Medien an. Ziel des Vertrags ist die Bereitstellung einer Software, die die Veröffentlichung und Bearbeitung von textuellen und audiovisuellen Inhalten ermöglicht, die der Lizenznehmer erstellt oder bearbeitet hat.

  1. Vertragsgegenstand, Parteien

2.1 Die Software ist auf die Bedürfnisse des Lizenznehmers zugeschnitten und dient der Veröffentlichung von Inhalten auf digitalen Plattformen. Der Funktionsumfang umfasst die Generierung, Bearbeitung und Veröffentlichung von textuellen und audiovisuellen Inhalten mittels KI, basierend auf vom Lizenznehmer bereitgestelltem Input (Text, Audio). Die Lösung umfasst auch die Konfiguration der Systeme entsprechend den spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers, einschließlich der Einrichtung von Konten und Integration der Software in die vorhandene Infrastruktur des Lizenznehmers.

2.2 Dieser Vertrag setzt gemäß dem bestimmungsgemäßen Einsatz von Allmedia AI voraus, dass der Lizenznehmer zu unternehmerischen Zwecken handelt, Der Lizenznehmer sichert zu, bei Abschluss dieses Vertrags und bei Nutzung von Allmedia AI nicht als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, sondern zu unternehmerischen Zwecken, zu handeln.

  1. Lizenzgewährung und -beschränkungen

Allmedia.ai gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software. Die Lizenz erlaubt es dem Lizenznehmer, die Software während der Vertragslaufzeit gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu verwenden. Die Nutzungsrechte sind auf den im Vertrag beschriebenen Zweck und Umfang beschränkt.
Der Lizenznehmer darf die Software nicht unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen. Des Weiteren erlischt die Nutzungsberechtigung an der Software und den Konfigurationseinstellungen der KI-Tools mit Vertragsende. Bei unrechtmäßiger Weiternutzung wird ein angemessenes Nutzungsentgelt geschuldet.
Voraussetzungen für die Nutzung sind eine zeitgemäße Internetverbindung und die Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen sowie KI-Energie-Kapazitäten seitens des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber haftet nicht für Nutzungseinschränkungen aufgrund von fehlenden Systemressourcen des Lizenznehmers.

  1. Leistungen des Lizenzgebers

4.1 Einrichtung und Konfiguration der Software
Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die Software nach den spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers (Modulauswahl) einzurichten und zu konfigurieren. Der Umfang richtet sich nach dem vom Lizenznehmer ausgewählten Startpakete-Modul. Dieses reicht von einer Selbstkonfiguration bis zur Anpassung an den individuellen Schreibstil und die Tonalität des Lizenznehmers sowie die Einbindung relevanter Unternehmensinformationen.
In diesem Schritt wird eine umfassende Einrichtung vorgenommen, die auf die Bedürfnisse und Ziele des Lizenznehmers abgestimmt ist, um eine optimale Nutzung der Software zu gewährleisten.

4.2 Bereitstellung und Einrichtung von KI-Systemen

Der Lizenzgeber stellt verschiedene KI-Tools zur Verfügung, die für die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten verwendet werden. Die Software bietet Zugang zu verschiedenen führenden Sprachmodellen (LLMs), darunter OpenAI ChatGPT (auch als On-Premise-Version auf der Azure Cloud verfügbar), Google Gemini, Mistral und Llama. Die Auswahl eines geeigneten Modells obliegt dem Lizenzgeber.
Zur Nutzung der KI-Tools richtet der Lizenzgeber die notwendigen Kundenkonten auf Plattformen wie make.com oder ChatGPT ein und unterstützt den Lizenznehmer bei der Implementierung.

4.3 Text- und Audiobasierte Inhaltserstellung

Der Lizenzgeber ermöglicht es dem Lizenznehmer, basierend auf textuellem Input, Website-URLs oder Audio-Input, redaktionelle Inhalte zu generieren. Die Inhalte werden auf Basis des originären Inputs des Lizenznehmers erstellt und durch KI-Technologie unterstützt.
Für die Transkription von Audio-Inhalten stellt der Lizenzgeber ein Audioverarbeitungstool wie Whisper odgl. zur Verfügung, das gesprochene Inhalte in Textform umwandelt. Optional kann auch ein anderes Tool eingesetzt werden, wobei die Qualität der Transkription variieren kann.

4.4 Bearbeitungs- und Veröffentlichungshilfen

Die generierten Inhalte werden in einer bearbeitbaren Form zur Verfügung gestellt, sodass der Lizenznehmer diese vor der Veröffentlichung weiterbearbeiten und anpassen kann. Der Lizenznehmer kann zudem Bildmaterial ergänzen, entweder KI-gestützt oder durch eigenes Bildmaterial.
Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, den Veröffentlichungszeitpunkt und die Zielplattformen selbstständig zu bestimmen. Die Software unterstützt gängige Plattformen wie LinkedIn, Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter). Außerdem ist eine Integration eigener Systeme wie Blogs, Websites oder Newsletter-Plattformen möglich.
Der Lizenzgeber empfiehlt eine Prüfung aller generierten Inhalte vor der Veröffentlichung, um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (insbesondere DSGVO) und Qualitätsstandards sicherzustellen.

4.5 Unterstützung bei der Einhaltung von Datenschutzanforderungen

Der Lizenzgeber unterstützt den Lizenznehmer in begrenztem Umfang bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien (DSGVO), insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung von Daten durch genutzte KI-Tools wie Whisper und OpenAI ChatGPT.
Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die notwendigen Vereinbarungen zur Datenverarbeitung mit den Anbietern dieser Tools abzuschließen, wobei der Lizenzgeber bei Bedarf entsprechende Informationen bereitstellt.

4.6. Während der Vertragsdauer gewährleistet der Lizenzgeber unter Einsatz von angemessenen Mitteln die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von Allmedia AI. Er ist berechtigt, Allmedia AI weiter zu entwickeln und an geänderte rechtliche Umstände oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen.

4.7. Speicherplatz

Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer im Zuge der Nutzung von Allmedia AI kostenlos Speicherplatz auf den Servern seiner Dienstleister zur Verfügung, die spätestens 30 Tage nach Vertragsende automatisch gelöscht werden. Der Lizenznehmer kann seine Daten und generierten Posts jederzeit downloaden und so selbst sichern, sodass er für das Archivieren seiner Daten selbst verantwortlich ist.

4.8. Service Level:

Der Lizenzgeber verpflichtet sich, schwerwiegende Störungen an seinen Hauptfunktionen, die in seinem Einflussbereich liegen, nach entsprechender Kenntnis, innerhalb angemessener Frist (üblicher Weise binnen 24 Stunden – gerechnet an Arbeitstagen zwischen 09:00 und 18:00 Uhr) zu beheben. Sonstige Störungen werden üblicher Weise innerhalb von 48 Stunden beseitigt. Der Lizenznehmer ist über die Dauer der Störung zu informieren.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die im Vertrag unter (Modulauswahl) festgelegten Preise unverzüglich zu zahlen, außer es besteht eine schriftliche Sondervereinbarung. Diese setzen sich zusammen aus einem Fixpreis für die Erstkonfiguration und den laufenden Lizenzkosten, die sich nach der Anzahl der Benutzer und der verbrauchten KI-Energie richten. Anpassungen der Preise erfolgen bei einer dauerhaften Überschreitung der festgelegten Nutzungsgrenze für KI-Energie nach dem Fair-Use-Prinzip der Betreiber der jeweiligen KI-Tools.

5.2. Unter dem Begriff „BEITRAGSIDEE“ wird das Generieren eines Beitrages für einen Kanal verstanden. (zB. Beitragsgenerierung für 4 Kanäle = 4 Beitragsideen).

5.3. Zahlungen sind gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen (Modulauswahl) zu leisten. Alle Preise sind Nettobeträge und um die Umsatzsteuer zu ergänzen

5.4. Der Lizenzgeber isst berechtigt, die laufenden Zahlungen gemäß den Veränderungen des österreichischen Verbraucherpreisindexes (zuletzt VPI2020) anzupassen. Die Anpassung erfolgt einmal jährlich. Ausgangsbasis ist die im Monat der Vertragsunterfertigung (- änderung) verlautbarte Indexzahl.

  1. Rechtsmangel, Missbrauch

6.1.  Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software Allmedi AI keine Reche Dritter verletzt. Der Lizenznehmer wird allfällig gegenteilige Informationen unverzüglich an den Lizenzgeber weiterleiten.

6.2. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Zugang zur Software auszusetzen, wenn Zahlungen ausbleiben, das vereinbarte Nutzungsvolumen überschritten wird, oder der Lizenznehmer die Allmedia AI-Dienste missbräuchlich (rechtlich unzulässig, in Reche Dritter eingreifend oder moralisch verwerflich) verwendet. Im letzteren Fall hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber vor allfälligen Ansprüchen Dritten schad- und klaglos zu halten.

  1. Verfügbarkeit und Wartung der Software

Die Verfügbarkeit der Software hängt von der Verfügbarkeit der genutzten KI-Tools ab. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, einen zuverlässigen Service anzubieten, kann jedoch nicht für Ausfälle oder Leistungseinschränkungen haftbar gemacht werden, die durch Änderungen an den KI-Tools oder durch externe Faktoren verursacht werden. Im Falle von Funktionseinschränkungen wird der Lizenzgeber den Funktionsumfang innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherstellen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, erforderlichenfalls den Austausch von KI-Tools vorzunehmen.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

8.1. Der Vertrag wird für eine Mindestvertragsdauer geschlossen, die im Vertrag spezifiziert ist (Modulauswahl) Nach Ablauf dieser Dauer kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (Modulauswahl) aufgelöst werden. Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers an der Software und an den Konfigurationseinstellungen der KI-Tools und an der Nutzung des Speicherplatzes.

8.2. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.

8.3. Binnen 30 Tagen nach Vertragsbeendigung kann der Lizenznehmer vom Lizenzgeber den Download seiner Daten gegen angemessenes Entgelt verlangen.  

  1. Datenschutz und Datensicherheit

9.1. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die DSGVO. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener oder sonstiger sensibler Daten einzuholen und die Vereinbarungen mit den Anbietern der KI-Tools (z.B. Whisper und OpenAI) abzuschließen.

9.2. Personenbezogene Daten des Lizenznehmers werden nur soweit erfasst, als diese zur vertraglichen Erfüllung erforderlich sind. Nach Vertragsbeendigung werden diese Daten binnen angemessener Frist (spätestens 6 Monate) gelöscht.
9.3. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Verstöße des Lizenznehmers gegen die Datenschutzgesetze. Sollte der Lizenznehmer personenbezogene oder sensible Daten im Rahmen der Generierung von Beiträgen verwenden, ist er selbst für die Zulässigkeit der Verwendung und Publizierung dieser Daten verantwortlich, so als ober die Beiträge in den Kanälen selbst veröffentlichen würde.

  1. Haftung und Haftungsausschlüsse

10.1. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Inhalte, die durch die Software erstellt oder veröffentlicht werden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die Erzielung bestimmter Erfolge wie z.B. Reichweite oder Lead-Konvertierung.

10.2. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte und deren Rechtskonformität, einschließlich der Einhaltung des Urheberrechts und anderer gesetzlicher Bestimmungen.

10.3. Die Vertragsparteien haften einander unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht hingegen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Vertragszweck).  

  1. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht ist das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und allfälliger Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist wahlweise das zuständige Gericht am Sitz des Lizenzgebers oder in Linz.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine zulässige, die dem Inhalt der unzulässigen möglichst nahe kommt, ersetzt werden.